Praktikant in Blaumann wird von Vorarbeiter in dunklem Shirt eingewiesen.

Praktikum: Was muss ich als Praktikant wissen?

Wann muss ein Praktikum bezahlt werden und wann nicht? Welche Rechte und Pflichten habe ich bei einem Praktikum? Was du wissen solltest, bevor du dich um ein Praktikum bewirbst, und was alles wichtig ist beim Thema Praktikum aus Sicht des Praktikanten, haben wir hier für dich zusammengefasst.

Praktika sind für viele junge Menschen der erste Schritt in die Arbeitswelt. Man erhält Einblicke in verschiedene Berufsfelder, sammelt praktische Erfahrung, kann Gelerntes in die Praxis umsetzen, neue Kontakte knüpfen – und verdient im besten Fall auch noch etwas dabei. In diesem Artikel werfen wir einen Blick darauf, was du als Praktikant wissen solltest – angefangen bei den verschiedenen Praktika in Österreich über die Unterschiede zwischen einem bezahlten und unbezahlten Praktikum bis hin zu den geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen für Praktikanten.

Muss mein Praktikum bezahlt sein?

Ob ein Praktikum bezahlt wird oder nicht, hängt laut Arbeiterkammer davon ab, ob es sich um eine Ausbildungs- oder ein Arbeitsverhältnis handelt. Bei einem Ausbildungsverhältnis steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Bei einem Arbeitsverhältnis hingegen geht es – verkürzt gesagt – um die Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung. Tatsächlich verschwimmen die Grenzen zwischen Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis in der Praxis sehr häufig. Laut AK sind zum Beispiel Pflichtpraktika im Hotel- und Gastgewerbe Arbeitsverhältnisse. Auch in anderen Branchen wären Pflichtpraktika eigentlich als Arbeitsverhältnis zu sehen und auch als solche zu entlohnen. Das Problem: Gesetzlich ist das in Österreich bislang nicht eindeutig geregelt. 

Welche Arten von Praktika gibt es?

Ein Ferialpraktikum finden zumeist während der Sommermonate statt und wird nach dem geltenden Kollektivvertrag entlohnt, meist sogar besser als Pflichtpraktika. Während des Ferialpraktikums bist du voll versichert, wie reguläre Arbeitnehmer auch.

Ein Pflichtpraktikum, das beispielsweise in der Studienordnung einer Fachhochschule oder in den Lehrplänen von berufsbildenden höheren Schulen vorgeschrieben ist, ist in der Regel ein Ausbildungsverhältnis. Als solches kann, aber muss es nicht bezahlt sein. Es hängt meist von der jeweiligen Branche ab, ob Pflichtpraktika kollektivvertraglichen Bestimmungen unterliegen oder nicht. Beim Pflichtpraktikum muss dich dein Arbeitgeber zumindest unfallversichern. Sobald du mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienst, muss dich der Arbeitgeber sogar vollversichern.

Achtung: Machst du freiwillig ein Praktikum und nicht deshalb, weil es deine Ausbildung so vorschreibt, handelt es sich rechtlich betrachtet um gar kein Praktikum, sondern ein normales befristetes Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass du ganz normal sozialversichert und entlohnt werden musst.

Volontariate dienen ausschließlich der Ausbildung und beinhalten keine Verpflichtung zur Bezahlung. Es geht rein ums Kennenlernen einer Branche oder eines Berufsbildes, ohne dass feste Aufgaben übernommen werden müssen. Achtung: Volontariate sollten deutlich als solche definiert sein.

Bezahltes vs. unbezahltes Praktikum

Die Vorteile eines bezahlten Praktikums liegen auf der Hand: Du erhältst ein Gehalt und sozialversichert. Viele Unternehmen in Österreich bieten bezahlte Praktika an, besonders größere oder internationale Unternehmen. Einer der größten Vorteile eines bezahlten Praktikums ist, dass du gute Chancen hast, nach dem Praktikum eine Festanstellung zu bekommen. Unternehmen investieren in dich und sehen dich vielleicht als potenziellen zukünftigen Mitarbeiter.

Als Sprungbrett in die Arbeitswelt – besonders, wenn es sich um einen hoch spezialisierten oder sehr begehrten Bereich handelt – kann sich ein unbezahltes Praktikum trotz der finanziellen Nachteile dennoch für dich lohnen, weil du wertvolle Berufserfahrungen sammeln und dein Netzwerk erweitern kannst. Auch wenn das Praktikum unbezahlt angeboten wird, ist es sinnvoll, beim Unternehmen nachzufragen, ob es zumindest eine Aufwandsentschädigung gibt – zum Beispiel für die Fahrt oder Verpflegung. Übrigens bleibt bei einem Pflichtpraktikum ohne Bezahlung der Unfallversicherungsschutz über die Schüler- bzw. Studentenunfallversicherung aufrecht und du bist weiterhin bei deinen Eltern mitversichert.

Worauf du als Praktikant achten solltest

Obwohl Praktika eine tolle Möglichkeit darstellen, die eigene Karriere anzukurbeln, steht man als Trainee auch vor Herausforderungen. Wir haben die wichtigsten Tipps für die Zeit vor, während und nach deinem Praktikum für dich im Überblick.

Vor dem Praktikum

  • Ein Arbeitsvertrag ist laut Gesetz nicht verpflichtend. Du solltest aber wenigstens auf einen Dienstzettel bestehen, indem vor Antritt des Praktikums Folgendes genau festgehalten wird: Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit, Bezahlung, eventuell Kost und Quartier sowie einen etwaigen Abzug für Kost oder Quartier.
  • Informiere dich darüber, welcher Kollektivvertrag für den Betrieb gilt.
  • Arbeitgeber müssen dich im Falle eines bezahlten Pflichtpraktikums bereits vor deinem ersten Arbeitstag bei der Gesundheitskasse anmelden und dir eine Kopie dieser Anmeldung geben.
  • Informiere dich vor der Bewerbung genau darüber, was dich erwartet und welche Aufgabenbereiche du bekommen wirst! Auch die Betreuung während deines Praktikums ist ein wichtiger Punkt. Kläre ab, ob es eine Person geben wird, die dir regelmäßig Feedback gibt und dir bei Fragen zur Seite steht. Lass dich nicht als billige Arbeitskraft einsetzen, der nur einfache Routineaufgaben aufgebrummt werden!

Während des Praktikums

  • Führe genau Buch über deine Arbeitszeiten und Tätigkeiten! Es gilt in der Regel eine Normalarbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, wobei Überstunden möglich sind – es sei denn, du bist unter 18. Jugendliche dürfen keine Überstunden machen.
  • Unterschreibe keine unrichtigen Arbeitszeitaufzeichnungen!

Nach dem Praktikum

  • Unterschreibe keinesfalls eine Verzichtserklärung! Achtung: Diese findet sich meist im Kleingedruckten.
  • Wenn du ein bezahltes Praktikum gemacht hast und die dein zustehendes Entgelt nicht ausbezahlt wurde, solltest du den Arbeitgeber sofort schriftlich zur Nachzahlung auffordern.
  • Sieh auf dem Gehaltszettel nach, ob korrekt abgerechnet wurde, und mach in jedem Fall einen Steuerausgleich!

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