Blonde Frau im Businessoutfit steht im Büro neben Praktikanten, der am Schreibtisch sitzt, und zeigt lächelnd mit dem Daumen nach oben.

Praktikum – was muss ein Unternehmen bieten und leisten?

Ob es sich um ein unbezahltes oder bezahltes Praktikum handelt, als Unternehmen gibt es einige Dinge, die Sie vor, während und nach der Einstellung eines Praktikanten beachten müssen. Was genau sollten Sie als Arbeitgeber bieten und leisten, damit Sie sowohl den rechtlichen Vorgaben als auch den Erwartungen des Praktikanten entsprechen? Wir haben das Wichtigste dazu im Überblick.
 

Nicht nur für junge Menschen kann ein Praktikum viel Gutes bewirken, auch Unternehmen profitieren davon, Praktikanten einzustellen. Zum einen können sie auf diesem Weg potenzielle Nachwuchskräfte finden, zum anderen lässt sich im besten Fall ein Imagegewinn erzielen. Damit alles klappt und das Praktikum für beide Seiten ein Gewinn ist, müssen Unternehmen einige wichtige Punkte berücksichtigen. Wir haben sie für Sie im Überblick.

Welches Praktikum bieten Sie als Unternehmen?

Man unterscheidet in Österreich verschiedene Arten von Praktika. Für Unternehmen ist eine Differenzierung wichtig, denn je nach Praktikumsart ergeben sich unterschiedliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen.

Ein Pflichtpraktikum ist als Teil der Ausbildung vorgeschrieben und in Bezug auf Dauer und Inhalt geregelt. Wichtig ist hier, zwischen Praktikum als Arbeitsverhältnis und Praktikum als Ausbildungsverhältnis zu unterscheiden: Wenn die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses überwiegend erfüllt werden, das heißt, wenn der Praktikant weisungsgebunden ist, in den Arbeitsprozess eingegliedert ist, ihm Aufgaben und Ziele vorgegeben werden und ihn eine persönliche Arbeitspflicht trifft, dann handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis. In diesem Fall bekommt der Praktikant einen Arbeitsvertrag, ein Gehalt, hat Urlaubsanspruch und ihm steht Entgeltfortzahlung bei Krankheit zu. Darüber hinaus gelten unter anderem die Rechte und Pflichten des Angestelltengesetzes und des geltenden Kollektivvertrags. Achtung: Viele Kollektivverträge sehen mittlerweile ausdrücklich spezielle Regelungen für Pflichtpraktikanten vor.

Treffen die oben genannten Kriterien nicht zu und stehen Lern- und Ausbildungszwecke beim Praktikum im Vordergrund, so handelt es sich um ein Ausbildungsverhältnis. Die Regelungen des Arbeitsrechts gelten hier nicht. Dem Praktikanten stehen zum Beispiel keine Urlaubstage zu. Gleichzeitig entfallen aber auch für den Praktikanten viele Pflichten, z. B. trifft ihn keine persönliche Arbeitsverpflichtung und er muss sich nicht an die Arbeitszeiten des Betriebs halten. Nur die allgemeine betriebliche Ordnung sowie Sicherheitsvorschriften müssen von ihm stets eingehalten werden.

Beim freiwilligen Praktikum, etwa Ferialpraktikum oder Volontariat, geht es darum, einen Einblick in den Beruf zu bekommen und Erfahrungen zu sammeln. Volontariate und Ferialpraktikum sind Arbeitsverhältnisse, mit dem Unterschied, dass Volontariate nicht bezahlt werden, Ferialpraktika hingegen entlohnt werden müssen – auf Basis des geltenden Kollektivvertrags. Ferialpraktikanten haben genauso wie normale Angestellte Anspruch auf Arbeitnehmerrechte und müssen voll versichert werden.

Was Unternehmen vor dem Praktikum beachten sollten

  • Überlegen Sie, wann und in welcher Abteilung oder für welche Arbeitsbereiche die Unterstützung eines Praktikanten für Ihr Unternehmen sinnvoll ist. Welches Vorwissen sollte die Person haben? Informationen zum Ausbildungsstand Ihres zukünftigen Praktikanten können Sie an der betreffenden Ausbildungseinrichtung, zum Beispiel BHS, einholen.
  • Betreuung und Feedback sind wichtig, darum ist es sinnvoll, dem Praktikanten einen festen Ansprechpartner während der Zeit im Betrieb zur Verfügung zu stellen. Zumeist stehen Praktikanten am Beginn ihrer beruflichen Karriere und regelmäßiges und konstruktives Feedback hilft ihnen, sich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Legen Sie zudem Lernziele und Lernmethoden fest.
  • Schließen Sie eine Praktikumsvereinbarung! Vor Praktikumsbeginn sollten Sie am besten einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder einen Dienstzettel vorbereiten, in dem Dauer, Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsform, Ansprechperson, Anwesenheitszeiten, Sozialversicherung und Gehalt festgehalten werden.
  • Handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, müssen Sie Ihren Praktikanten vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der Krankenkasse anmelden und ihm eine Kopie davon zukommen lassen. In einem Ausbildungsverhältnis müssen Praktikanten zumindest unfallversichert werden. Beachten Sie: Übersteigt ein etwaiges Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze, müssen Sie den Praktikanten aber voll versichern!

Was Unternehmen während des Praktikums beachten sollten

  • Nehmen Sie sich Zeit! Zeigen Sie Ihrem Praktikanten den Betrieb und alle Arbeitsmittel, stellen Sie ihm die Kollegen vor und klären Sie Verhaltens- und Sicherheitsregeln.
  • Führen Sie eine Ausbildungsdokumentation!
  • Geben Sie dem Trainee die Möglichkeit, Einblicke in echte Projekte zu bekommen, gestalten Sie die Arbeit praxisnah und abwechslungsreich. Dafür ist es notwendig, das Praktikum gut zu strukturieren. Erstellen Sie am besten gemeinsam mit dem Trainee einen Praktikumsplan.
  • Sehen Sie den Praktikanten als Teil des Teams und drücken Sie Ihre Wertschätzung aus. Auch wenn ein Praktikum nicht bezahlt wird, sollten Sie die Arbeit der Praktikanten wertschätzen. Ein einfacher Dank oder die Anerkennung für gute Arbeit macht einen großen Unterschied und tragen zu einer positiven Praktikumserfahrung bei.
  • Bei Praktika im Rahmen von Arbeitsverhältnissen, die länger als ein Monat dauern, sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, ab Beginn des zweiten Beschäftigungsmonats für den Praktikanten einen Beitrag an die betriebliche Vorsorgekasse zu bezahlen.

Das sollten Sie nach dem Praktikum tun

  • Vereinbaren Sie ein mündliches Abschlussgespräch mit Ihrem Praktikanten und besprechen Sie seine Zeit im Betrieb.
  • Stellen Sie eine schriftliche Bestätigung über die Dauer des Praktikums aus. Außerdem sollte daraus hervorgehen, welche Tätigkeiten vom Praktikanten übernommen wurden und was er gelernt hat.
  • War der Praktikant im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in Ihrem Unternehmen tätig, so müssen Sie ihm bei Beendigung eine Endabrechnung, eine Arbeitsbescheinigung und ein Arbeitszeugnis ausstellen.

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