Junge Frau im schwarzen Bikini arbeitet vom Plantschbecken aus konzentriert an Ihrem Laptop, der auf einem Holzkistchen platziert ist

35 Grad und mehr – Gibt’s jetzt hitzefrei?

Der Rücken schweißnass, die Luft steht, der Kollege raunzt und die Konzentration war auch schon einmal besser: Wer denkt da nicht daran, sich hitzefrei zu nehmen? Aber geht das überhaupt? Wir klären auf und sagen Ihnen, was Sie (nicht) tun dürfen, um den hitzigen Arbeitstag erträglicher zu machen.

Es gibt wahrlich Angenehmeres, als bei sommerlichen Temperaturen im Büro zu sitzen. Luftige Kleidung, kühlende Luftzufuhr und kalte Getränke können etwas Abhilfe schaffen. Was aber, wenn der hochgeschlossene Anzug laut Betriebsvereinbarung ein Muss ist und es keine Klimaanlage im Büro gibt? Wir haben uns im Arbeitsrecht schlaugemacht.

Kann ich mir hitzefrei nehmen?

Wenn das Thermometer draußen die 30 Grad knackt, gibt es wohl niemanden, der den Bürosessel nicht sofort gegen ein Badetuch tauschen würde. Das Arbeitsrecht sieht allerdings keine Regelung vor, die Angestellten erlauben würde, sich hitzefrei zu nehmen. Heißt also: Selbst bei Temperaturen jenseits der 30 Grad dürfen Sie Ihren Arbeitsplatz nicht verlassen – es sei denn, Sie haben sich in weiser Voraussicht einen Urlaubstag genommen oder sind am Bau tätig. Ab 32,5 Grad gibt es für Bauarbeiter nämlich hitzefrei, so will es das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG).

Muss mein Arbeitgeber für Abkühlung im Büro sorgen?

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen zwar nicht hitzefrei geben, aber zumindest darauf achten, dass die Temperaturen im Büro halbwegs erträglich sind. Gibt es eine Klimaanlage, darf es in den Büroräumen nicht wärmer werden als 25 Grad. Gibt es keine, sollten Fenster abgedunkelt, Ventilatoren aufgestellt oder Erfrischungsgetränke (zumindest Trinkwasser) angeboten werden. Zudem haben Arbeitgeber eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber werdenden und stillenden Müttern sowie älteren und gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmern. Sie dürfen durch Hitze am Arbeitsplatz gesundheitlich nicht gefährdet werden.

Darf ich meinen Ventilator im Büro aufstellen?

Ja, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt und es keine sicherheitstechnischen Bedenken gibt, dürfen Sie mit einem Ventilator selbst für ein kühles Lüftchen im Büro sorgen. Grundsätzlich sollten Elektrogeräte wie Ventilatoren aber vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.

Darf ich den Anzug gegen luftige Sommerkleidung tauschen?

Ob betriebliche Kleidervorschriften bei extremer Hitze gelockert werden können, haben Ihre Vorgesetzten zu entscheiden. Viele Arbeitnehmer erlauben Ihren Angestellten zum Beispiel die Krawatte wegzulassen oder kurze Hosen zu tragen. Suchen Sie also in jedem Fall das Gespräch mit Ihrem Chef. Keine Ausnahme geben kann es allerdings für sicherheitsrelevante Bekleidung wie zum Beispiel feste Arbeitsschuhe oder Helme. Sie müssen in jedem Fall getragen werden. Umgekehrt muss Ihr Arbeitgeber dafür sorgen, dass Sie vor Sonne und UV-Strahlung geschützt sind, wenn Sie draußen arbeiten. Das heißt, Ihnen muss Sonnencreme und Schutzkleidung bzw. Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden.

Gibt es in Ihrem Betrieb keine Regelungen, welche die Bekleidung betreffen, achten Sie bei der Outfitwahl im Sommer dennoch darauf, dass Sie den in der Branche üblichen Kleidungsstil beibehalten. Keine gute Idee: Flip-Flops statt Anzugsschuh oder lockeres Strandkleid statt seriösem Businessoutfit.

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