Portrait eines fröhlichen Mannes im Anzug, händeschüttelnd mit einem Kollegen

Betriebsrat wählen: So funktioniert die Arbeitnehmervertretung

Ob Gehaltsverhandlungen, faire Arbeitsbedingungen oder Kündigungsschutz – der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle, wenn es um die Rechte der Arbeitnehmer in einem Betrieb geht. Wie dieses wichtige Organ der betrieblichen Mitbestimmung in Österreich funktioniert, wer wann einen Betriebsrat wählen darf, was es zu seinen Aufgaben und Rechten zu wissen gibt. Das alles erfahren Sie hier.

Ab einer Angestelltenzahl von fünf ständig beschäftigten Personen in einem Unternehmen darf ein Betriebsrat gewählt werden. Die Initiative dafür geht immer von der Belegschaft, nie von der Geschäftsführung aus. Meist beginnt alles mit einer Versammlung, bei der ein Wahlvorstand bestimmt wird. Dieser kümmert sich dann um die Organisation der eigentlichen Betriebsratswahl.

Größe und Zusammensetzung vom Betriebsrat

Je mehr Mitarbeiter, desto größer der Betriebsrat. Die Formel dafür ist gesetzlich festgelegt:

  • Bis 10 Mitarbeiter: 1 Betriebsrat
  • 11-20 Mitarbeiter: 2 Betriebsräte
  • 21-50 Mitarbeiter: 3 Betriebsräte
  • 51-100 Mitarbeiter: 5 Betriebsräte
  • Ab 101 Mitarbeitern steigt die Zahl weiter an. In Großbetrieben können so durchaus 20 oder mehr Betriebsräte aktiv sein.

Wie wird ein Betriebsrat gewählt?

Die Wahl zum Betriebsrat ist keine Hexerei, aber es gibt ein paar Regeln zu beachten: Wahlberechtigt sind alle Mitarbeiter ab 18 Jahren. Die Wahl erfolgt geheim und direkt. Gewählt wird für eine Amtszeit von fünf Jahren und eine Wiederwahl ist möglich. Unser Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig über den Wahltermin und nutzen Sie Ihr Stimmrecht. Schließlich geht es um Ihre Vertretung im Betrieb!

Welche Rechte hat der Betriebsrat?

Ein zahnloser Tiger ist der Betriebsrat nicht. Er verfügt über zahlreiche Befugnisse, vom Abschluss von betrieblichen Vereinbarungen über die Mitwirkung bei Kündigungen oder Entlassungen bis hin zur Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen. Wichtig ist: Die Rechte des Betriebsrates sind gesetzlich festgelegt, da kann das Unternehmen auch mit internen Betriebsvereinbarungen nichts einschränken oder ausweiten. Wichtige Rechte, mit denen der Betriebsrat ausgestattet ist:

  1. Informationsrecht: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über alle wichtigen Themen auf dem Laufenden halten. Dazu zählen zum die Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen oder laufende Tätigkeiten der Betriebsführung.
  2. Beratungsrecht: Wenn der Betriebsrat es verlangt, sind regelmäßige Versammlungen mit der Unternehmensführung abzuhalten, in deren Rahmen über wichtige Veränderungen, Neuerungen oder betriebliche Herausforderungen und Pläne informiert wird. Zumeist finden solche Versammlungen vierteljährlich statt.
  3. Mitwirkungsrecht bzw. Interventionsrecht: Personalentscheidungen, Entscheidungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Entscheidungen die betriebliche Ausbildung betreffend sind alles Bereiche, in denen der Betriebsrat mitreden und mitentscheiden darf.
  4. Überwachungs- und Kontrollrecht: Der Betriebsrat achtet darauf, dass Gesetze und Vereinbarungen eingehalten werden. Das betrifft die Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und die Arbeitnehmerschutzgesetze.

Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?

Er ist Sprachrohr, Vermittler und Schutzschild der Belegschaft in einem. Zu seinen Kernaufgaben gehören die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber dem Arbeitgeber, Beratung und Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen, die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und betrieblichen Vereinbarungen, das Mitwirkung bei Personalentscheidungen und die Durchführung regelmäßiger Betriebsversammlungen.

FAQs zum Betriebsrat

Muss ich dem Betriebsrat beitreten?

Nein, eine Mitgliedschaft im Betriebsrat ist freiwillig. Der Betriebsrat vertritt aber alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie Mitglied sind oder nicht.

Kann ich als Teilzeitkraft in den Betriebsrat gewählt werden?

Ja, auch Teilzeitbeschäftigte können sich zur Wahl stellen und in den Betriebsrat gewählt werden.

Hat der Betriebsrat Einfluss auf mein Gehalt?

Der Betriebsrat kann zwar nicht direkt Ihr individuelles Gehalt festlegen, aber er verhandelt oft kollektive Gehaltserhöhungen oder Bonuszahlungen für die gesamte Belegschaft.

Hat der Betriebsrat Einsichtsrechte in Personalakten und Gehälter?

Ja, aber nur, wenn der betroffene Arbeitnehmer einer Einsichtnahme vorher zugestimmt hat. Keine Zustimmung braucht er hingegen bei der Einsichtnahme in Gehälter und Co. Der Betriebsrat darf in die betrieblichen Lohn- und Gehaltsaufzeichnungen, in Lohnkonten, Stundenzettel, Auszahlungsbelege, etc. Einsicht nehmen. Auch in andere personenbezogene Unterlagen darf der Betriebsrat Einsicht nehmen. Darunter fallen zum Beispiel Aufzeichnungen über die Arbeitsstunden, Überstunden oder Sonderarbeitszeiten, Urlaube, Sozialversicherungsaufzeichnungen, Unterlagen über Arbeitsunfälle und vieles mehr.

Ob Sie nun selbst aktiv werden oder die Arbeit Ihrer gewählten Vertreter schätzen – der Betriebsrat ist eine wichtige Institution im österreichischen Arbeitsrecht. Er sorgt für Fairness, Transparenz und ein gutes Miteinander im Betrieb. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen der Betriebsrat bietet, und zögern Sie nicht, ihn bei Fragen oder Problemen anzusprechen.

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