Bauchiges Einmachglas, bis oben hin gefüllt mit Euromünzen. Vorne klebt ein Etikett mit der Aufschrift „Abfertigung“.

Abfertigung & Betriebliche Vorsorgekasse: Was ist das?

Haben Sie sich schon einmal gefragt, was es mit dem Brief auf sich hat, den Sie am Ende des Jahres von Ihrer Vorsorgekasse erhalten? In diesem Ratgeber-Artikel erklären wir Ihnen, was genau dahintersteckt und wie Ihnen die betriebliche Vorsorge und Abfertigung zugutekommt.

Die Altersvorsorge in Österreich splittet sich in drei Teilbereiche auf. Es gibt die staatliche Altersvorsorge – das Pensionssystem –, die private Altersvorsorge und die betriebliche Altersvorsorge. Betriebliche Vorsorgekasse, Abfertigung und Pensionskasse sind Teil der betrieblichen Altersvorsorge. Wir erklären Ihnen im Folgenden alle drei Begriffe und was Sie mit Ihrer Pension zu tun haben.

Was ist eine Betriebliche Vorsorgekasse?

In Österreich gibt es acht verschiedene Betriebliche Vorsorgekassen (BVK). Sie entstanden 2002 im Zuge der „Abfertigung neu“. Seitdem stellen die Vorsorgekassen sicher, dass jeder Beschäftigte in Österreich eine zusätzliche finanzielle Absicherung für das Alter bekommt. Im Gegensatz zum früheren Abfertigungssystem, der „Abfertigung alt“, bei dem sich die Abfertigung in Schritten erhöhte, wächst der Anspruch auf Abfertigung bei der „Abfertigung neu“ laufend.

Wie funktioniert die „Abfertigung neu“?

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses 1,53 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts seiner Arbeitnehmer an eine der bestehenden Vorsorgekassen zu zahlen. Diese Abfertigungsbeiträge müssen auch dann weitergezahlt werden, wenn ein Arbeitnehmer Präsenz- oder Zivildienst leistet, sich im Mutterschutz oder Krankenstand befindet, Altersteilzeit oder Pflegeteilzeit in Anspruch nimmt oder in Kurzarbeit geschickt wird. Der BVK verwaltet die eingezahlten Beiträge. Die Summe daraus wird dem Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt, z. B. bei Pensionierung, Arbeitgeberkündigung oder im Todesfall.

Im Regelfall kann der Arbeitgeber selbst entscheiden, mit welcher Vorsorgekasse er zusammenarbeitet. Gibt es im Betrieb allerdings einen Betriebsrat, hat dieser ein Mitspracherecht und die BVK muss in einer Betriebsvereinbarung schriftlich festgelegt werden. Die zuständige BVK muss zudem am Dienstzettel angeführt sein.

Für wen gilt die „Abfertigung neu“?

Die „Abfertigung neu“ gilt für Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis nach dem 1. Jänner 2003 aufgenommen haben, und seit dem Jahr 2008 auch für freie Dienstnehmer. Selbständige müssen selbst einen Vertrag mit einer betrieblichen Vorsorgekasse abschließen.

Wann hat man Recht auf Abfertigung?

Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis beenden, haben Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Abfertigung. Es stehen unterschiedliche Verfügungsmöglichkeiten zur Auswahl, über die Sie Ihre BVK informieren muss. Gehen Sie beispielsweise in Pension, dann zahlt die BVK Ihre Abfertigung aus. Außer Sie melden Ihrer BVK innerhalb von drei Monaten, dass Sie anders über Ihre Abfertigung verfügen möchten. Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden, Sie also zum Beispiel kündigen oder sich mit Ihrem Arbeitgeber einvernehmlich einigen, bleibt Ihre Abfertigung in der BVK. Auch die Veranlagung läuft dann weiter. Wollen Sie das nicht, dann müssen Sie der BVK innerhalb von 6 Monaten ab Ende Ihres Arbeitsverhältnisses schriftlich mitteilen, was mit der Abfertigung passieren soll. Sie können sich das Geld z. B. auszahlen lassen, an die BVK Ihres neuen Arbeitgebers oder in eine Pensionskasse übertragen lassen oder auch einer privaten Pensionszusatzversicherung zukommen lassen. Achtung! Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben, gilt das Altsystem und es besteht der Anspruch auf Abfertigung erst nach einer Betriebszugehörigkeit von mindestens drei Jahren.

Wie viel Abfertigung bekomme ich?

Die Abfertigungskassen müssen für jeden Arbeitnehmer ein Konto führen, das als Grundlage für die Berechnung der Abfertigung herangezogen wird. Ihre zuständige BVK schickt Ihnen einmal jährlich einen Kontoauszug, auf dem Sie Ihren aktuellen Kontostand finden. Wie hoch Ihre Abfertigung tatsächlich ist, können Sie mit dem Abfertigungsrechner der Arbeiterkammer herausfinden.

Pensionskasse und Betriebliche Vorsorgekasse: Unterschied

Pensionskassen sind eine weitere Form der betrieblichen Altersvorsorge. Anders als die Abfertigungsbeiträge an die Betriebliche Vorsorgekasse leistet man die Beiträge an die Pensionskasse von Arbeitgebern freiwillig. Zusätzlich können auch Sie als Arbeitnehmer freiwillig Beiträge in die Pensionskasse einzahlen.

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