ältere Dame mit modischem grauen Kurzbob steht für grünem Hintergrund und freut sich sichtlich. Gedankenblasen über ihrem Kopf.

Altersteilzeit in Österreich: Sanfter Übergang in die Pension

Sie stehen kurz vor der Pensionierung und möchten Ihre Arbeitszeit langsam reduzieren? Dann bietet sich eventuell die Altersteilzeit an. Im folgenden Artikel erfahren Sie alles Wichtige über dieses flexible Modell, das Ihnen einen sanften Übergang in die Pension ermöglicht. Von den Voraussetzungen bis hin zu den verschiedenen Modellen – wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Was ist Altersteilzeit?

Das Modell ermöglicht Ihnen einen schrittweisen Übergang in die Pension, vorausgesetzt, der Arbeitgeber ist damit einverstanden. Sie verlieren bei Eintritt in die Altersteilzeit weder Ihre Pensionsansprüche, noch müssen Sie um Ihre Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigungen oder Arbeitslosenversicherung bangen, da die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung vom Dienstgeber in der bisherigen Höhe weiterbezahlt werden.

In der Altersteilzeit können Sie als Arbeitnehmer Ihre Stunden um 40 bis 60 Prozent reduzieren, und das bei nahezu vollen Bezügen. Wie das geht? Neben dem aliquoten Gehalt für die verringerte Arbeitszeit erhalten Sie zusätzlich einen Lohnausgleich in der Höhe von 50 Prozent der Differenz zwischen dem Entgelt der letzten 12 Monate vor der Altersteilzeit und dem Entgelt, das im entsprechenden Zeitraum bei verringerter Arbeitszeit gebührt hätte.

Wer kann Altersteilzeit in Anspruch nehmen?

So schön das klingt, leider kann nicht jeder Arbeitnehmer in Österreich das Konzept der Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Altersteilzeit kann frühestens fünf Jahre vor Pensionsantritt genommen werden. Für Männer heißt das ab dem 60. Lebensjahr, für Frauen gelten aufgrund der Änderungen im Pensionsantrittsalter kompliziertere Regelungen. Laut AMS schauen die wie folgt aus: Altersteilzeit für Frauen, die am oder vor dem 30.6.1966 geboren sind: ab 1.1.2024; Altersteilzeit für Frauen, die zwischen 01.07.1966 und 31.12.1966 geboren sind: frühestens mit 58 Jahren; Altersteilzeit für Frauen, die am oder nach dem 1.1.1967 geboren sind: frühestens mit 58 Jahren und 6 Monaten.
  • Die Laufzeit darf grundsätzlich 5 Jahre nicht überschreiten
  • Der Arbeitgeber muss dem Modell zustimmen
  • Der Arbeitnehmer war in den letzten 25 Jahren zumindest 780 Wochen (also 15 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt
  • Der Arbeitnehmer war zumindest in den letzten drei Monaten ohne Unterbrechung in dieser Firma tätig
  • Die Normalarbeitszeit wurde im Jahr vor der Altersteilzeit höchstens um 40 % unterschritten. Dabei zählen alle Arbeitsverhältnisse des letzten Jahres.

Welche Modelle gibt es in Österreich?

Grundsätzlich lässt sich zwischen zwei Möglichkeiten in der Altersteilzeit unterscheiden. Einerseits können Sie Ihre Arbeitsstunden kontinuierlich und gleichmäßig über den erlaubten Zeitraum hinweg reduzieren. Oder Sie nutzen das Blockmodell, in dem Sie zunächst wie gewohnt weiterarbeiten und sich dann eine längere, geblockte Auszeit nehmen.

Welche Pflichten haben Sie als Arbeitnehmer?

Wenn Sie sich für eine Altersteilzeit entscheiden, haben Sie als Arbeitnehmer auch bestimmte Pflichten und Regeln zu befolgen. So müssen Sie Ihre Arbeit natürlich im vereinbarten Ausmaß weiterhin verlässlich erledigen und Sie dürfen in der Altersteilzeit keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Wie und wo wird Altersteilzeitgeld beantragt?

Wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf ein Teilzeit-Modell geeinigt haben, können Sie das Arbeitsteilzeitgeld beim AMS beantragen. Dafür sollten Sie dieses Formular mit Ausfüllhilfe nutzen. Hier gehts zum Antrag. Neben dem ausgefüllten Formular benötigen Sie noch eine Bestätigung des Pensionsversicherungsträgers über Ihre Pensionsstichtage sowie eine Kopie der Altersteilzeitvereinbarung. Sie können das Arbeitsteilzeitgeld für höchstens drei Monate rückwirkend beantragen.

Foto: ©drubig-photo / stock.adobe.com

Ähnliche Beiträge